Compliance · KI-VO · Aug 2026

EU AI Act für Makler. Was bis August 2026 zu tun ist.

89 % der deutschen Versicherungsmakler kennen die Inhalte der KI-Verordnung nicht. Art. 4 läuft seit 15 Monaten, Art. 50 trifft dich in 85 Tagen. Hier steht, was konkret zu tun ist.

Datum
Lesezeit
9 Min
Kategorie
Compliance
Autor
Tomas Sehlmeyer

89 % der deutschen Versicherungsmakler kennen die Inhalte der EU-KI-Verordnung nicht. Art. 4 verpflichtet dich bereits seit dem 2. Februar 2025 zum KI-Kompetenz-Nachweis. Das sind 15 Monate. Art. 50 trifft dich am 2. August 2026. 85 Tage. Hier steht, was konkret zu tun ist.

Du bist Betreiber, auch ohne eigene Softwareentwicklung

Die KI-VO unterscheidet drei Rollen: Anbieter (entwickelt KI-Systeme), Betreiber (setzt KI beruflich ein) und Endnutzer. Als Versicherungsmakler bist du fast immer Betreiber, auch wenn du nur Standardprodukte nutzt.

Konkrete Beispiele für Betreiber-Stellung:

  • ChatGPT für Angebotsentwürfe oder Kundenmails
  • Copilot in Microsoft 365
  • Ein Chatbot-Widget auf der Website für Erstanfragen
  • Makler-Software mit KI-gestützten Tarifvergleichs-Empfehlungen
Art. 3 Nr. 4 KI-VO

Betreiber ist jede natürliche oder juristische Person, die ein KI-System unter eigener Verantwortung im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit einsetzt.

Das Entscheidende: Betreiber-Pflichten sind zusätzlich zur DSGVO, nicht stattdessen. Dein AVV mit OpenAI oder Anthropic löst deine KI-VO-Compliance nicht ab. Das sind zwei separate Rechtsebenen: DSGVO regelt Datenschutz, KI-VO regelt sicheren und transparenten KI-Einsatz.

Für ein 1–5-Personen-Büro bedeutet das drei operative Aufgaben: KI-Inventar erstellen, Schulungsnachweis führen und bei Chatbot-Einsatz eine Kennzeichnung anbringen. Kein externer Berater zwingend nötig für die Basisumsetzung. Zeitaufwand: ein halber Tag.

Art. 4 KI-VO: Die Schulungspflicht, seit Februar 2025 in Kraft

Stand · 12.05.2026

Art. 4 KI-VO gilt seit dem 2. Februar 2025. Wer noch keine Maßnahmen ergriffen hat, ist 15 Monate im Rückstand.

Die Norm verpflichtet Betreiber sicherzustellen, dass ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt, gemessen an Einsatzkontext, Rolle und Risiken des jeweiligen Systems. Kein vorgeschriebenes Format, keine Mindeststundenzahl. Aber: Im Falle einer Prüfung durch die zuständige Marktaufsichtsbehörde (in Deutschland voraussichtlich die Bundesnetzagentur) muss der Nachweis vorgelegt werden können.

Was nicht ausreicht:

  • „Wir nutzen ChatGPT intern" ohne Dokumentation
  • Ein einmaliges Webinar ohne schriftlichen Nachweis

Was für ein KMU ausreicht:

  1. Schulungsregister, eine einfache Tabelle: Name, Datum, behandeltes KI-System, Dauer, Thema (Beispiel: „ChatGPT für Angebotstexte, Risiken bei Halluzinationen, 45 Min., M. Müster, 14.03.2025")
  2. Interne KI-Leitlinie, eine Seite reicht: Welche Tools sind erlaubt? Wofür? Was ist verboten? Wer ist verantwortlich?
Definition

„Kompetenz" bedeutet nicht Programmierkenntnis. Es bedeutet: Mitarbeiter wissen, was das Tool kann, was es nicht kann, und wie sie Fehler erkennen.

Zeitaufwand für ein 3-Personen-Büro: ~2 Stunden einmalig für Leitlinie + Schulungsregister. Danach: neuer Eintrag bei jedem neuen Tool oder neuem Mitarbeiter.

Art. 50 KI-VO: Was dein Chatbot dem Kunden ab August sagen muss

Art. 50 Abs. 1 KI-VO tritt am 2. August 2026 in Kraft. Die Norm verpflichtet Betreiber von KI-Dialogsystemen (Chatbots, Voicebots), Nutzer zu informieren, dass sie mit einem KI-System interagieren, sofern das nicht aus dem Kontext offensichtlich ist.

Wer ist betroffen:

  • Website-Chatbot für Erstanfragen, FAQ oder Terminbuchung
  • KI-gestützter WhatsApp-Assistent
  • Vollautomatische E-Mail-Antworten ohne menschliche Prüfung vor dem Versand

Was die Kennzeichnung leisten muss: Die KI-VO schreibt kein konkretes Format vor, aber die Information muss klar, verständlich und zu Beginn der Interaktion vorhanden sein.

Praxis-Formulierung:

„Du chattest mit einem KI-Assistenten. Für verbindliche Beratung wende dich an unser Team: +49 7251 …"

Was nicht ausreicht:

  • Nur ein kleines KI-Symbol ohne Erläuterung
  • Hinweis erst nach der ersten Nutzereingabe
  • Name „Lea" oder „Max" ohne Hinweis auf KI-Natur: Ein menschlich klingender Name ist erlaubt, aber der KI-Charakter muss zu Beginn klar sein

Sanktionen bei Verstoß gegen Art. 50: Bis zu 7,5 Mio. Euro oder 1 % des weltweiten Jahresumsatzes. Für KMU gilt der niedrigere Betrag. Bei einem Büro mit 300.000 € Jahresumsatz wären das rechnerisch 3.000 €. Relevant bei Wiederholungsverstößen oder aktiver Behördenprüfung.

Wichtig

Auch bereits laufende Chatbot-Systeme müssen bis August 2026 nachgerüstet werden, kein Bestandsschutz für Alt-Deployments.

KI-Inventar: fünf Spalten, eine Tabelle

Bevor du schulst oder kennzeichnest, brauchst du den Überblick: Welche KI-Systeme setzt du tatsächlich ein?

Ein KI-Inventar für ein Makler-Büro ist keine 50-seitige Dokumentation. Es ist eine Tabelle:

Tool Einsatzzweck Kundendaten? Risikoklasse Verantwortlich
ChatGPT (OpenAI) Angebotstexte Nein Minimal M. Müster
Chatbot (Website) Erstanfragen Ja (Name, E-Mail) Begrenztes Risiko M. Müster
Copilot (Microsoft) E-Mail-Drafts Ja Begrenztes Risiko A. Schneider

Die Risikoklassifizierung folgt der KI-VO-Logik:

  • Minimal: keine direkte Nutzerinteraktion, keine Entscheidungsunterstützung mit personenbezogenen Daten
  • Begrenztes Risiko: direkter Kundenkontakt oder personenbezogene Daten → Art. 50 anwendbar
  • Hoch: Systeme, die Risikoeinschätzungen oder Kreditwürdigkeitsanalysen automatisiert vornehmen → strengere Pflichten (aktuell bis Dezember 2027 aufgeschoben, s.u.)
Stand · 12.05.2026

Risikoklassifizierung mit aktuellem EU-Guidance-Dokument zur KI-VO abgleichen (ec.europa.eu/digital-strategy). Klassifizierung ändert sich potenziell mit Leitlinien-Updates.

Das Inventar ist keine einmalige Aufgabe. Jedes neue Tool (auch KI-Plugins in bestehender Software) gehört eingetragen, bevor es produktiv genutzt wird.

Digital Omnibus: Was verschoben wurde, und was nicht

Hier herrscht die meiste Verwirrung in Maklerkreisen.

Der Digital Omnibus (ein EU-Legislativpaket, vorgeschlagen November 2025, Trilog-Verhandlungen ab April 2026) verschiebt die Fristen für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III KI-VO auf Dezember 2027.

Stand · 12.05.2026

Finaler Omnibus-Text noch nicht verabschiedet; Trilog-Status und Plenarabstimmung bitte prüfen.

Was das für ein normales Makler-Büro bedeutet: Kaum etwas. Hochrisiko-KI nach Anhang III sind Systeme zur Kreditwürdigkeitsprüfung, biometrischen Einstufung oder automatisierten Personalentscheidung. Kein Makler-Büro betreibt solche Systeme eigenständig.

Was vom Omnibus unberührt bleibt:

  • Art. 4 (KI-Kompetenz): gilt seit Februar 2025
  • Art. 50 (Chatbot-Transparenz): tritt August 2026 in Kraft, kein Aufschub
  • Art. 5 (Verbote): gilt seit Februar 2025 (Social Scoring, Echtzeit-Gesichtserkennung im öffentlichen Raum)

Kurzversion: Der Omnibus hat Großunternehmen mit Hochrisiko-KI entlastet. Dir als Einzelunternehmer oder Kleinstbüro hat er wenig gebracht. Deine Pflichten aus Art. 4 und Art. 50 laufen weiterhin nach Plan.

6 Schritte bis August 2026

Praxis

Zeitaufwand gesamt: ca. 4–6 Stunden einmalig, danach laufende Pflege

  1. KI-Inventar erstellen (1–2 Std.)
    Alle genutzten KI-Tools erfassen: ChatGPT, Copilot, Makler-Software mit KI-Funktionen, Website-Chatbots. Tabelle mit 5 Spalten anlegen (s.o.).
  2. Risikoklasse prüfen (30 Min.)
    Für jedes Tool: Verarbeitet es Kundendaten direkt? Interagiert es mit Kunden in Echtzeit? Wenn ja → Begrenztes Risiko → Art. 50 relevant.
  3. KI-Leitlinie schreiben (1 Std.)
    Eine Seite reicht: Erlaubte Tools, erlaubte Zwecke, Verbote (z.B. keine vollautomatischen Beratungsaussagen ohne menschliche Freigabe), Verantwortliche, Eskalationspfad bei KI-Fehlern.
  4. Schulungsregister anlegen (30 Min.)
    Für jeden Mitarbeiter, rückwirkend ab Februar 2025 erfassen soweit möglich: wann, welches System, Dauer, Themen. Für neue Mitarbeiter und neue Tools: Eintrag vor Produktiveinsatz.
  5. Chatbot-Kennzeichnung prüfen und nachrüsten (30 Min.)
    Wenn ein Chatbot auf der Website oder in WhatsApp läuft: Ist der KI-Charakter beim allerersten Kundenkontakt erkennbar? Wenn nein: Hinweistext ergänzen, vor dem 2. August 2026.
  6. AVV-Status für KI-Anbieter prüfen (30 Min.)
    Schritte 1–5 ersetzen keinen Auftragsverarbeitungsvertrag (DSGVO-Ebene). Prüfen, ob AVVs für ChatGPT, Copilot und weitere Dienste vorliegen. Details zur AVV-Anforderung und Anbieter-Vergleich (Claude vs. GPT-4o vs. Azure) → KI & DSGVO für Makler.
Modul 01 · Chatbot

Art.-50-konform ab Tag 1.

Chatbot mit eingebauter KI-Kennzeichnung ab erstem Kundenkontakt, Eskalations-Logik für echte Beratungsanfragen, DSGVO-konformes Hosting auf deutschen Servern. In 14 Tagen live.

Details zum Chatbot
Disclaimer

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei spezifischen Fragen zu deinem Setup sprich mit deinem Datenschutzbeauftragten oder einem IT-Recht-Anwalt. Besonders wichtig bei Tools mit Gesundheitsdaten oder automatisiertem Pricing.

Fazit

Art. 4 läuft seit 15 Monaten. Art. 50 tritt in 85 Tagen in Kraft. Die Mehrheit der Makler-Büros ist für beides nicht compliant, nicht aus bösem Willen, sondern weil die Kommunikation über die neuen Regeln fast ausschließlich an Großversicherer adressiert war.

Der Aufwand für ein 1–5-Personen-Büro beträgt einen halben Arbeitstag: Inventar anlegen, Leitlinie schreiben, Schulungsregister starten, Chatbot-Hinweis prüfen.

Wenn du auf deiner Website einen Chatbot betreibst oder planst: Das technische Setup (DSGVO-konformes Hosting auf deutschen Servern (Hetzner), Art.-50-konforme Kennzeichnung ab dem ersten Kundenkontakt, Eskalations-Logik für echte Beratungsanfragen) lässt sich vorkonfiguriert deployen. → Chatbot-Modul bei Sehlmeyer Digital: 14-Tage-Sprint, Claude-API EU-Region.

Geschrieben von

Tomas Sehlmeyer

Baut KI-Tools für Versicherungsmakler und Finanzberater, aus Heilbronn. Direkt erreichbar, ohne Vertrieb dazwischen.

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